Sollte unserer Marke dereinst der Abstand zu einer anderen wichtig sein, möchten wir alle mit sinnvollem Aufwand erreichbaren Rechte auf unserer Seite haben.

Markenschutz: Weil eine Marke ein Recht auf Abstand hat

Nach über fünfundzwanzig Jahren haben wir unsere Marke eintragen und damit schützen lassen. Nach so langer Zeit und ohne Not? Ja, trotzdem. Aus einem einfachen Grund: die Zeiten für Marken werden rauer.

Unser Unternehmensname und die dazugehörige Marke sind einzigartig und unverwechselbar, womit wichtige Anforderungen an einen Brand erfüllt sind. Als juristische Person sind wir im Handelsregister eingetragen, unser Name somit geschützt in dem Sinne, dass kein zweites Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Namen in unserem Betätigungsfeld gegründet werden darf. Kurz: Ich glaube eigentlich nicht, dass uns jemand kopiert, um damit in unserem Markt erfolgreich zu sein. Eigentlich.

Wozu das alles?

Die Märkte werden immer enger und schnelllebiger. Gerade im KMU-Land Schweiz kommen und gehen viele kleinere Unternehmen und damit auch ihre Marken. Hinzu kommen unzählige Private und Vereine, die Websites betreiben und sich eine Marke als Absender geben. Selbst ohne böse Absicht kann es schnell geschehen, dass eine Marke einer andern zu nahekommt.

Zudem wir sind unlängst ins Zeitalter der Künstlichen Intelligenz eingetreten. So sehr KI im Guten auch nützlich sein wird, so geht sie leider auch bösen Absichten dienstbar zur Hand: Texte, Bilder, Fake-Websites und Social-Media-Werbung sind in kurzer Zeit halbautomatisiert erstellt, eine zum Verwechseln ähnliche Domain ist schnell reserviert und damit ein Absender im Nu vorgetäuscht. Von Phishing bis zu Aktionen gegen den guten Ruf einer Marke — das Betätigungsfeld ist weitläufig. Über eine geschützte Marke zu verfügen ist einfach ein weiteres Mittel, gegen unrechtmässige Verwendung vorzugehen.

Marke ist das Recht auf Abstand

«Marke ist das Recht auf Abstand» sagte Prof. Dr. Alexander Deichsel und bringt damit auf den Punkt, worum es geht. Sollte unserer Marke dereinst der Abstand zu einer andern wichtig sein, möchten wir alle mit sinnvollem Aufwand erreichbaren Rechte auf unserer Seite haben.

Marken werden für bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragen. Diese so genannte Nizza-Klassifikation umfasst 45 Klassen. Da sich alles um das Recht auf Abstand dreht, ist es wichtig, die richtige Markenklassifikationen auszuwählen (in unserem Fall sind dies die Nizza-Klassifikationsnummern 35, 41 und 42). Je mehr Klassen gewählt werden, umso kostspieliger wird die Markeneintragung. Ich möchte hier bezüglich Kosten nicht ins Detail gehen, da sie variieren können, aber eine Eintragung ins Schweizer Markenregister durch einen spezialisierten Juristen kann sich jedes in der Schweiz tätige Unternehmen leisten.

Was empfehlen wir?

  • Vor der Eintragung neuer Unternehmens- oder Produktnamen (beziehungsweise schon während der Namensfindung) verschiedene Schreibweisen im Zentralen Firmenindex, im Schweizer Markenregister und als Freitextsuche auf Google recherchieren. Geprüft werden sollten zudem der Domainname, ebenfalls in verschiedenen Schreibweisen, und mit verschiedenen Top-Level-Domains (.swiss, .de, .com etc.), etwa bei hostpoint.ch. Bei einer neuen Bildmarke am besten die Google-Bildersuche verwenden, um ähnliche Darstellungen zu finden. Diese Massnahmen garantieren zwar nicht, dass potenzielle Konflikte aufgedeckt werden, aber es erhöht die Chancen auf eine reibungslose Eintragung. Wie gesagt, eine Marke sollte einzigartig und unverwechselbar sein.
  • Als Schweizer Unternehmen sollte die Marke mindestens ins nationale Markenregister swissreg.ch eingetragen werden, und zwar vor Markteintritt. Dreissig Tage beträgt die Einsprachefrist, eine frühzeitige Eintragung schützt somit davor, bereits produzierte Produkte oder Kommunikationsmittel zurückziehen zu müssen. Je älter eine eingetragene Marke ist, umso besser ist sie geschützt.
  • Es können verschiedene Markentypen eingetragen werden — es ist zu prüfen, welcher Typ für das Unternehmen oder das Produkt sinnvoll ist.
  • Wir empfehlen, einen spezialisierten Juristen hinzuzuziehen, so wie auch wir das getan haben. Er kann über den geeigneten Schutz (Markentyp, national/international) und die zu ihrem Unternehmenszweck passende Nizza-Klassifikation umfassend beraten.

Kooperation

Wir haben unsere Markeneintragung durch die auf IP Law spezialisierte Kanzlei Freigutpartners vornehmen lassen und wurden im Verlauf durch Dr. Robert Flury und Stasa Pavlovic hervorragend beraten. Es ist allerdings auch für Nicht-Juristen möglich, einen Markenschutz beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) selbst oder durch Mitarbeiter des IGE zu beantragen. Ich bin jedoch ein Verfechter der Idee, Designern das Design zu überlassen und den Juristen die Rechtsangelegenheiten. Deshalb lag es mir fern, mich vorgängig mit allen Details einer Markenregistrierung vertieft zu beschäftigen, um diese Arbeit schliesslich auch noch selbst zu verrichten. Zudem war es mir wichtig, als Vertreterin der Marke eine entsprechend spezialisierte Kanzlei ausgewiesen zu sehen.

Fazit

Sofern wir es uns leisten können, funktionieren wir immer nach dem Grundsatz, lieber einen Schutz zu haben, den wir nicht brauchen, als einen Schutz zu brauchen, den wir nicht haben. Für kleinere Marken ist unserer Meinung nach der finanzielle Aufwand rund um den Markenschutz gut investiert — für grössere Marken ist er eine Pflicht.